AGB
Ab 01.01.2025
Bitte lies die AGB aufmerksam - für Fragen: con@fi-zv.com
Liebes FITINDUSTRY-Mitglied,
das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um dir für deine Treue zu danken. In den vergangenen Jahren haben wir vieles unternommen, um dein Trainingserlebnis zu verbessern.
Im Sommer 2024 haben wir eine Zufriedenheitsumfrage durchgeführt, um besser zu verstehen, wie zufrieden unsere Mitglieder sind und welche Verbesserungen gewünscht werden. Die Ergebnisse haben uns wertvolle Einblicke gegeben, und wir freuen uns, dir mitzuteilen, dass wir viele der angesprochenen Punkte ab dem neuen Jahr 2025 umsetzen werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Eine erhöhte Häufigkeit der Reinigungsmaßnahmen
- Verbesserte Beratungsangebote durch unser Team
- Weitere kleinere Optimierungen, die wir schrittweise einführen werden
Diese Anpassungen sind Teil einer umfassenden Umstrukturierung, die sowohl unsere internen Abläufe als auch die Verfügbarkeit für unsere Mitglieder betrifft. Um diese Veränderungen erfolgreich umsetzen zu können, müssen wir ab dem 01.01.2025 neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einführen.
Ab dem 01.01.2025 werden wir unsere Leistungen deutlich verbessern. Ein Highlight ist die Erweiterung unserer Öffnungs- und Beratungszeiten, um dir noch individuellere Unterstützung für dein Training bieten zu können.
Wir bitten dich, die aktualisierten AGB aufmerksam zu lesen. Solltest du Einwände haben, kannst du uns bis zum 15.01.2025 per E-Mail an con@fi-zv.com kontaktieren. Ohne Widerspruch gehen wir davon aus, dass du den neuen AGB zustimmst.
Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen dein Erlebnis bei FITINDUSTRY ab 2025 noch besser machen werden. Vielen Dank für dein Vertrauen, und wir wünschen dir erholsame Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr!
Sportliche Grüße,
Dein FITINDUSTRY-Team
Aktualisierte AGB ab 01.01.2025
11 Vertragsabschluss | Mitgliedschaftsantrag
1.1
Schriftlicher Vertrag
Der
Vertrag kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien einen schriftlichen Vertrag
unterzeichnen. Jede Veränderung im Vertragsverhältnis, einschließlich Zusatzangeboten,
führt zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft um die entsprechende Laufzeit!
1.2
Online-Abschluss
Bei
Nutzung unserer Online-Plattform für den Abschluss eines
Mitgliedschaftsvertrages stellt das Ausfüllen und Absenden des online
bereitgestellten Formulars ein Angebot zum Abschluss eines
Mitgliedschaftsvertrages für die jeweils gebuchte Dauer dar. Die Annahme dieses
Angebots erfolgt durch unsere Bestätigungs-E-Mail.
1.3
Widerrufsrecht
Verträge,
die online abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen widerrufen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des
Fernabsatzrechts erfüllt sind. Verträge, die vor Ort abgeschlossen werden,
unterliegen keinem Widerrufsrecht.
1.4
Nutzungsumfang
Das
Studio gewährt dem Mitglied während der ausgeschriebenen offiziellen Beratungs-
oder 24/7-Zeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten
Leistungen. Die Einrichtung kann nur mit einer gültigen
Mitgliedschaftsvereinbarung genutzt werden.
1.5
Studionutzung
Eine
Mitgliedschaft für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist nur im Beisein eines
Erziehungsberechtigten oder eines vom Studio gestellten Trainers gestattet.
2
Studionutzung
2.1
Zugangsberechtigung
Nach
Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Medium (Armband |
Karte), das ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des
entsprechenden Mediums ist der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung der
gebuchten Zusatzleistungen nicht möglich.
2.2 24/7
Betrieb
Mit dem
Abschluss der 24/7-Zusatzoption übernimmt das Mitglied die Haftung für selbst
verursachte Schäden, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz seitens des Studios. Der Mitführung und dem dadurch entstandenen
Schaden von „Angehörigen“ ohne 24/7-Zutritt wird dem Mitglied, das diese
„Nichtmitglieder“ hereingeführt hat, in voller Höhe berechnet. Pro Verstoß wird
eine Summe von 250€ belastet. Ausnahmen können vom Studio genehmigt werden
(vorherige Kontaktaufnahme).
2.3
Hausordnung
Bei
Nutzung der im Abo enthaltenen Räumlichkeiten unterliegt das Mitglied der
jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen
zur zulässigen Nutzung der Geräte des Studios und zur Wahrung der Rechte
anderer Mitglieder. Das Personal ist jederzeit befugt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und
Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
Missachtungen können zum „Rauswurf“ führen. Die Zahlung des
Mitgliedschaftspreises kann durch einen einmaligen „Rauswurf“ nicht angefochten
werden.
2.4
Nutzung der Spinde
Sofern
das Studio dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur
Verfügung stellt, ist dieses dazu berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und
auszuräumen, wenn diese außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das
Studio haftet nicht für „Verluste“. Ebenso hat das Studio jederzeit das Recht,
diese Sachen bei nicht fristgerechter Abholung zu entsorgen (=Abholung
innerhalb von 7 Tagen).
2.5
Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze,
die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied
ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio
behält sich vor, bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das
kostenpflichtige Abschleppen des PKW vorzunehmen. Das Studio ist nicht dazu
verpflichtet, jedem Mitglied einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
2.6
Videoüberwachung
Jedes
FITINDUSTRY verfügt über ein umfassendes Videoüberwachungssystem in der
Trainingsfläche und im Eingangsbereich, das ausschließlich zur Sicherheit der
Mitglieder 365 Tage im Jahr durchgängig aufzeichnet. Mit Vertragsabschluss
erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass es im Rahmen der
Videoüberwachung des Studios zu Sicherheitszwecken und zur Aufklärung von
Straftaten erfasst und aufgezeichnet werden kann. Das gewonnene Bildmaterial
wird ausschließlich in zwingend notwendigen Fällen (z.B. zur Aufdeckung von
Straftatbeständen wie Diebstahl etc.) gesichtet/verwendet und unterliegt
strengstem Datenschutz. Eine Sichtung des Videomaterials betreffend der eigenen
Person zur Aufklärung von Straftatbeständen und/oder bei persönlichem Interesse
kann nach Abstimmung mit der Studioleitung erfolgen.
2.7
Anpassung der Servicezeiten
Das
Studio behält sich das Recht vor, die offiziellen Beratungs- und Servicezeiten
bei Bedarf anzupassen, um betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Änderungen
werden den Mitgliedern rechtzeitig über die im Vertrag hinterlegte
E-Mail-Adresse oder durch Aushänge im Studio mitgeteilt. Diese Anpassungen
haben keinen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten, die sich aus der
jeweiligen Mitgliedschaft ergeben.
2.8
Masterkey-Nutzung
Für alle
Verträge, die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden, ist der Masterkey im
Preis inbegriffen. Der Masterkey ermöglicht jedem Mitglied, sämtliche aktuellen
sowie zukünftigen FITINDUSTRY-Standorte zu den im jeweiligen Vertrag
festgelegten Zeiten zu besuchen und zu nutzen.
3
Pflichten des Mitglieds
3.1
Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das
Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums
Sorge zu tragen. Im Falle eines Verlusts muss dies unverzüglich dem Studio
gemeldet werden. Die Erstellung eines neuen Mediums wird dem Mitglied
kostenpflichtig berechnet.
3.2
Unübertragbarkeit des Mitgliedschaftsrechts
Die
Mitgliedschaft bei FITINDUSTRY ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur
höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Falle eines
Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung
eines Schadenersatzes in Höhe von 250€.
3.3
Gebühren bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Mit der
Erstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem
Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 50€ fällig.
Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder
gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den
nachgewiesenen Betrag. Das Studio ist berechtigt, optisch beschädigte
Zutrittsmedien nur teilweise durch einen Geldbetrag zu erstatten.
3.4
Änderung persönlicher Daten
Änderungen
vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Studio durch eine
verspätete Zusendung entstehen, werden dem Mitglied in voller Höhe berechnet.
3.5
Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das
entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von
Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hierfür entstandene Kosten oder
Verluste werden dem Mitglied in voller Höhe berechnet.
3.6
Kontaktaufnahme mit FITINDUSTRY
Eine
Kontaktaufnahme zur Abwicklung von Themen betreffend der Mitgliedschaft, dem
Zutritt und aller damit zusammenhängenden Indikatoren hat ausschließlich über
die von FITINDUSTRY zur Verfügung gestellten Kanäle zu erfolgen: Tel./WhatsApp:
+49(0)15906450710 | con@fi-zv.com. Eine unabgestimmte Kontaktaufnahme mit
unserem Personal zu oben genannten Zwecken über private Kanäle (Social Media
etc.) ist ausdrücklich nicht erwünscht. Nachrichten dieser Art warden
ausdrücklich nicht beantwortet.
4
Mitgliedsbeiträge | Zahlungsverzug
4.1
Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Der
Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu
entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils zum 1. bzw. 15. eines
Monats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist (fällt der 1.
Oder 15. Eines Monats auf einen Feiertag bzw. Wochenende, findet die Abbuchung
am vorherigen Werktag statt(=Vormonat)). Ein gegebenenfalls anfallender
Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten
Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2
Kosten bei Rückbuchungen
Das
Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt
der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht
möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu
tragen. Ebenfalls wird ein Verwaltungsaufwand berechnet.
4.3
Zahlungsverzug
Gerät das
Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die
gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das
Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu
stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung.
4.4
Zusätzliche Kosten
Der
Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von
zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, die nicht in das angebotene
Leistungsportfolio fallen. Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen
können weitere Kosten für das Mitglied anfallen.
Jedes
FITINDUSTRY-Studio verfügt über eine in bestimmten Bereichen eingesetzte
Videoüberwachung (siehe 2.6). Mit Vertragsabschluss erklärt sich das Mitglied
einverstanden, bei nachgewiesenem grobem Fehlverhalten die Personalkosten zur
Behebung des entstandenen Schadens bzw. dessen Beseitigung zu tragen. Dieses
schließt folgendes Fehlverhalten ein:
–
Wiederholt nachgewiesenes Verunreinigen der Trainings- und Nassraumflächen.
–
Wiederholt nachgewiesenes Nichtentfernen/Zurückräumen der genutzten Ressourcen
(Gerätschaften, Getränkebehältnisse, Bekleidung etc.).
–
Nachgewiesene mutwillige Beschädigung(en) an den zur Verfügung gestellten
Gerätschaften oder anderem Betriebseigentum.
4.5
Quartalsweise Hygiene- und Verwaltungspauschale
Das
Mitglied verpflichtet sich, eine halbjährliche Hygiene- und
Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00€ zu entrichten. Diese Pauschale wird
jeweils zum 01.01. und 01.06. per Lastschrift vom hinterlegten Konto abgebucht.
Die
Hygiene- und Verwaltungspauschale dient der Sicherstellung einer
kontinuierlichen Hygiene im Studio sowie der Deckung aller laufenden Kosten im
Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Sie umfasst zudem die Absicherung gegen
schwankende Energiekosten und andere betriebsbedingte Aufwendungen.
Im
Gegenzug verpflichtet sich das Studio, bestehende Vertragskonditionen des
Mitglieds nicht einseitig zu verändern (Konditionen ab dem 01.01.2025).
Die
Hygiene- und Verwaltungspausche tritt erstmals zum 01.01.2025 in Kraft. Eine
Ablehnung oder Verweigerung der Zahlung dieser Pauschale ist ausgeschlossen.
4.6
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das
Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die
Mitgliedsbeiträge und Aktivierungsgebühren für das FITINDUSTRY-Zutrittsmedium
zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das
Mitglied wird FITINDUSTRY hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und
Aktivierungsgebühren ausweist.
4.7
Beitragszahlung während außergewöhnlicher Ereignisse
Mit
Anerkennung der AGBs verpflichtet sich das Mitglied zur konstanten und
uneingeschränkten Weiterzahlung der Mitgliedschaftsbeiträge auch bei
außergewöhnlichen, durch den Betreiber als solchen nicht verschuldeten
Ereignissen, sofern diese temporär begrenzt sind (z.B. staatlich verordnete
Schließungen, Umbaumaßnahmen, Naturkatastrophen, oder Schadenregulierung bei
Wasserschäden).
4.8
Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Das
Studio behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge zu ändern, wenn sich
der mit der Vertragsdurchführung verbundene Aufwand erheblich erhöht. Die
Mitglieder werden über eine solche Anpassung rechtzeitig informiert, bevor sie
wirksam wird. Falls ein Mitglied mit der Anpassung der Mitgliedsbeiträge nicht
einverstanden ist, steht ihm das Recht zu, innerhalb einer Frist von zwei
Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen.
5
Mitgliedschaftsdauer
Der
Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat (je nach
Vertragsverhältnis bis zu 24 Monaten!). Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom
Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen
vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der
Vertrag um die jeweils abgeschlossene Laufzeit. Es ist dem Mitglied möglich,
nach Abschluss der regulären Laufzeit das Abo monatlich mit einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen. Jedoch verpflichtet sich das Mitglied
für die nach der abgelaufenen Laufzeit beanspruchten Monate die Konditionen
eines Abos nachzuzahlen, welches monatlich kündbar gewesen wäre (siehe
Vertragsoptionen/100€/mtl.). Bis zur Aussprache der o.g. Darstellung geht das
Studio davon aus, dass der Vertrag wie gebucht um die jeweilige Laufzeit zu den
jeweiligen Konditionen weiterläuft.
6
Kündigung der Mitgliedschaft | Pausenregelung
6.1
Außerordentliche Kündigung
Der
Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund beendet
werden. Ein Wohnortwechsel begründet in der Regel kein außerordentliches
Kündigungsrecht.
6.2
Stilllegung des Vertrages
Anstelle
einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus
zu bestimmenden Zeitraum im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden.
Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit
unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Verhältnisses verlängert sich um den
Aussetzungszeitraum.
6.3 Form
Kündigungen
sind gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Die
Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Vertragsende.
6.4
Zustellung der Kündigung
Vom
Mitglied erstellte Kündigungsschreiben und andere vertragsrechtliche Unterlagen
in Papierform sind persönlich im Studio zu hinterlegen. Kündigungen sind
bevorzugt persönlich im Studio zu hinterlegen oder per E-Mail einzureichen.
Eine Zustellung per Post wird akzeptiert, sofern sie nachweislich erfolgt (z.B.
Einschreiben). Kündigungen via E-Mail sind möglich; diese sind an con@fi-zv.com
zu übersenden. Im Anschluss ist das bereitgestellte Formular zur
Kündigungsbearbeitung ordnungsgemäß auszufüllen, um eine erfolgreiche
Bearbeitung zu gewährleisten.
6.5
Restverbindlichkeiten bei Kündigung
FITINDUSTRY
behält sich vor, eine Mitgliedschaftskündigung bei ausstehenden
Restverbindlichkeiten gegenüber dem Studio bis zu deren ganzheitlicher Tilgung
grundsätzlich nicht als solche anzuerkennen.
7
Verhalten im Studio
7.1
Konsumverbote | verbotene Gegenstände
Es ist
nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger
Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des
Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche
Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollten (z.B. Anabolika), in das
Studio untersagt. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel
entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines
Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den
Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in
Höhe von 250€ geltend zu machen.
8
WellPass | HanseFit | UrbandSports | GymPass
8.1
Zutritt zu den regulären Öffnungszeiten via WellPass | HanseFit | UrbanSports |
GymPass
Inhaber
vom EGYM-Wellpass, HanseFit, UrbanSports oder GymPass können das FITINDUSTRY zu
den regulären Öffnungs-/Beratungszeiten kostenfrei gegen Hinterlegung des
entsprechenden Check-Ins via QR-Code am Tresenbereich nutzen. Es fallen hierfür
keine zusätzlichen Gebühren an.
8.2
Beitragszahlungen von WellPass, HanseFit, UrbanSports und GymPass-Inhabern bei
verpassten Check-In Beitragszahlungen sind (abgesehen von den Zusatzbeiträgen
für den 24/7-Zugang) vom jeweiligen Inhabern nur dann zu entrichten, wenn der
verpflichtende Check-In, der vor dem Besuch/der Trainingseinheit vorzunehmen
ist, versäumt wird. Das Studio ist berechtigt, den Besuch in diesem Fall
regulär abzurechnen (20,00 € / Besuch).
8.3
24/7-Zutritt für WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhaber / Masterkey
Wellpass,
HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhaber erhalten nach entsprechendem
Vertragsabschluss einen 24/7-Zugang mit allen Mitgliedschaftsrechten und
Pflichten in das im Anmeldeformular hinterlegte FITINDUSTRY-Studio. Bei Nutzung
anderer FITINDUSTRY-Studios außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss ein
entsprechender kostenpflichtiger Masterkey abgeschlossen werden. Sollte ein
Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten ohne ein entsprechendes Zusatzabo
erfolgen (unberechtigter Zutritt), so wird genanntes Abo ohne Kontaktaufnahme
eingepflegt und dem Besucher in Rechnung gestellt.
8.4
Verlust der WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Anbindung
Wellpass,
HanseFit, UrbanSPorts, GymPass-Inhaber, die ein 24/7-Zusatzabo abgeschlossen
haben, verpflichten sich dem Studio gegenüber den Verlust ihrer jeweiligen
Anbindung (Arbeitsplatzwechsel, Abmeldung) unverzüglich mitzuteilen. Das Studio
ist berechtigt, das Zusatzabo im Anschluss in eine reguläre, der ursprünglich
gebuchten Laufzeit entsprechende Mitgliedschaft umzuwandeln, sofern
uneingeschränkter Zutritt in das FITINDUSTRY möglich bzw. der Zugang aktiviert
ist. Wird diese Pflicht missachtet, so werden die entsprechenden bis zur
Feststellung der fehlenden Anbindung absolvierten Mitgliedschaftsmonate zum
entsprechenden regulären Mitgliedsbeitrag kongruent zur ursprünglich gebuchten
Laufzeit nachberechnet.
8.5
Umwandlung in reguläre Mitgliedschaft bei Ausscheiden als WellPass, HanseFit,
UrbanSports, GymPass-Anbieter Das Studio ist berechtigt, bestehende
24/7-Zusatzabos im Falle eines Ausscheidens als EGYM-Wellpass, HanseFit,
UrbanSports, GymPass-Partner in eine reguläre, der ursprünglich gebuchten
Laufzeit entsprechende Mitgliedschaft umzuwandeln.
8.6
Anmeldegebühr bei WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhabern
Die
FITINDUSTRY-Administrationsgebühren sind für neue Wellpass, HanseFit,
UrbanSports, GymPass-Inhaber (Erst-Aktivierung im FITINDUSTRY) vollständig zu
entrichten. Die Administrationsgebühren werden entsprechend aufgestockt. Im
Gegenzug erhalten Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Kunden neben allen
Applikationszugängen zwei Einführungstrainingseinheiten inklusive der
Erstellung eines Trainingsplans. Bei Wechsel von einer Wellpass, HanseFit,
UrbanSports, GymPass-Anbindung auf eine reguläre Mitgliedschaft ist ein
Verzicht auf die Administrationsgebühren nach Abstimmung möglich.
8.7
Zusätzliche Pauschale für WellPass+24/7-Zugang
Alle
Mitglieder mit einem WellPass+24/7-Zugang verpflichten sich, eine zusätzliche
Pauschale in Höhe von 10,00€ alle 12 Monate an das Studio zu entrichten. Diese
Pauschale dient der Kompensation der nicht erhaltenen Ausschüttung seitens
E-Gym-WellPass und wird erstmal zum Beginn des nächsten Halbjahres nach
Vertragsabschluss fällig. Eine Verweigerung oder Ablehnung dieser Pauschale ist
ausgeschlossen, da sie Bestandteil der Vertragsbedingungen für die Nutzung des
WellPass+24/7-Zugangs ist.
9
Automatische Verlängerung und monatliche Kündigungsoption nach regulärer
Laufzeit
Wenn ein
Mitglied eine Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten
abschließt, verlängert sich diese automatisch um die entsprechende Laufzeit
unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist nach Ablauf der regulären
Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit hat das Mitglied
das Recht, das Abonnement monatlich zu kündigen. In diesem Fall ist das
Mitglied jedoch verpflichtet, die geltenden Monatskonditionen nachzuzahlen.
Als
Beispiel: Ein Vertrag kostet monatlich 40€ und hat eine Laufzeit von 24
Monaten. Wenn das Abonnement nach Ablauf von 30 Monaten gekündigt wird und das
monatliche Kündigungsrecht in Anspruch genommen wird, behält sich das Studio
das Recht vor, die über die 24 Monate hinausgehenden 6 Monate zum erhöhten
Monatspreis von jeweils +100€ nachzuberechnen. Im Beispiel wären dies 6×100€ +
6×40€ = 840€, die noch ausstehenden 600€ wären nachzuzahlen. Im Gegenzug erhält
das Mitglied nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit die Möglichkeit, das
Abonnement monatlich zu beenden.
10
Haftungsbeschränkung
Eine
Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder
die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des
Studios oder seines Personals zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Das Studio und dessen Betreiber haften für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, soweit diese auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Außerhalb der Beratungszeiten
übernimmt das Studio keine zusätzliche Aufsichtspflicht..
11
Datenschutz
Das
Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene
Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient
oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des
Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer des Mitglieds
erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese
Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das Studio
überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,
soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur
Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die
verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die
einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei
eingehalten.
12Schlussbestimmung
12.1
Änderung der AGB
Das
Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft
zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen
hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
12.2
Aufrechnungsverbot
Das
Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegen das Studio aufrechnen.
12.3
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen
unberührt.
12.4
Mündliche Nebenabreden
Es sind keine
mündlichen Nebenabreden zum Vertrag möglich. Alle nicht schriftlich fixierten
Absprachen sind nicht wirksam, sofern sie nicht im Feld „Sondervereinbarungen“
eingetragen sind.
Weitere fitindustry-standorte
Uelsen
An der Reithalle 1a | 49843 Uelsen
Wietmarschen
Hauptstraße 20 | 49835 Wietmarschen