Liebes FITINDUSTRY-Mitglied,

das Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um dir für deine Treue zu danken. In den vergangenen Jahren haben wir vieles unternommen, um dein Trainingserlebnis zu verbessern.

Im Sommer 2024 haben wir eine Zufriedenheitsumfrage durchgeführt, um besser zu verstehen, wie zufrieden unsere Mitglieder sind und welche Verbesserungen gewünscht werden. Die Ergebnisse haben uns wertvolle Einblicke gegeben, und wir freuen uns, dir mitzuteilen, dass wir viele der angesprochenen Punkte ab dem neuen Jahr 2025 umsetzen werden.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Eine erhöhte Häufigkeit der Reinigungsmaßnahmen
  • Verbesserte Beratungsangebote durch unser Team
  • Weitere kleinere Optimierungen, die wir schrittweise einführen werden

Diese Anpassungen sind Teil einer umfassenden Umstrukturierung, die sowohl unsere internen Abläufe als auch die Verfügbarkeit für unsere Mitglieder betrifft. Um diese Veränderungen erfolgreich umsetzen zu können, müssen wir ab dem 01.01.2025 neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einführen.

Ab dem 01.01.2025 werden wir unsere Leistungen deutlich verbessern. Ein Highlight ist die Erweiterung unserer Öffnungs- und Beratungszeiten, um dir noch individuellere Unterstützung für dein Training bieten zu können.

Wir bitten dich, die aktualisierten AGB aufmerksam zu lesen. Solltest du Einwände haben, kannst du uns bis zum 15.01.2025 per E-Mail an con@fi-zv.com kontaktieren. Ohne Widerspruch gehen wir davon aus, dass du den neuen AGB zustimmst.

Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen dein Erlebnis bei FITINDUSTRY ab 2025 noch besser machen werden. Vielen Dank für dein Vertrauen, und wir wünschen dir erholsame Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr!

Sportliche Grüße,
Dein FITINDUSTRY-Team

Aktualisierte AGB ab 01.01.2025

11 Vertragsabschluss | Mitgliedschaftsantrag

1.1 Schriftlicher Vertrag

Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Jede Veränderung im Vertragsverhältnis, einschließlich Zusatzangeboten, führt zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft um die entsprechende Laufzeit!

1.2 Online-Abschluss

Bei Nutzung unserer Online-Plattform für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages stellt das Ausfüllen und Absenden des online bereitgestellten Formulars ein Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages für die jeweils gebuchte Dauer dar. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch unsere Bestätigungs-E-Mail.

1.3 Widerrufsrecht

Verträge, die online abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Fernabsatzrechts erfüllt sind. Verträge, die vor Ort abgeschlossen werden, unterliegen keinem Widerrufsrecht.

1.4 Nutzungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der ausgeschriebenen offiziellen Beratungs- oder 24/7-Zeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Einrichtung kann nur mit einer gültigen Mitgliedschaftsvereinbarung genutzt werden.

1.5 Studionutzung

Eine Mitgliedschaft für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder eines vom Studio gestellten Trainers gestattet.

2 Studionutzung

2.1 Zugangsberechtigung

Nach Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Medium (Armband | Karte), das ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des entsprechenden Mediums ist der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung der gebuchten Zusatzleistungen nicht möglich.

2.2 24/7 Betrieb

Mit dem Abschluss der 24/7-Zusatzoption übernimmt das Mitglied die Haftung für selbst verursachte Schäden, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Studios. Der Mitführung und dem dadurch entstandenen Schaden von „Angehörigen“ ohne 24/7-Zutritt wird dem Mitglied, das diese „Nichtmitglieder“ hereingeführt hat, in voller Höhe berechnet. Pro Verstoß wird eine Summe von 250€ belastet. Ausnahmen können vom Studio genehmigt werden (vorherige Kontaktaufnahme).

2.3 Hausordnung

Bei Nutzung der im Abo enthaltenen Räumlichkeiten unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist jederzeit befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Missachtungen können zum „Rauswurf“ führen. Die Zahlung des Mitgliedschaftspreises kann durch einen einmaligen „Rauswurf“ nicht angefochten werden.

2.4 Nutzung der Spinde

Sofern das Studio dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung stellt, ist dieses dazu berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio haftet nicht für „Verluste“. Ebenso hat das Studio jederzeit das Recht, diese Sachen bei nicht fristgerechter Abholung zu entsorgen (=Abholung innerhalb von 7 Tagen).

2.5 Nutzung der Kundenparkplätze

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich vor, bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vorzunehmen. Das Studio ist nicht dazu verpflichtet, jedem Mitglied einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.

2.6 Videoüberwachung

Jedes FITINDUSTRY verfügt über ein umfassendes Videoüberwachungssystem in der Trainingsfläche und im Eingangsbereich, das ausschließlich zur Sicherheit der Mitglieder 365 Tage im Jahr durchgängig aufzeichnet. Mit Vertragsabschluss erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass es im Rahmen der Videoüberwachung des Studios zu Sicherheitszwecken und zur Aufklärung von Straftaten erfasst und aufgezeichnet werden kann. Das gewonnene Bildmaterial wird ausschließlich in zwingend notwendigen Fällen (z.B. zur Aufdeckung von Straftatbeständen wie Diebstahl etc.) gesichtet/verwendet und unterliegt strengstem Datenschutz. Eine Sichtung des Videomaterials betreffend der eigenen Person zur Aufklärung von Straftatbeständen und/oder bei persönlichem Interesse kann nach Abstimmung mit der Studioleitung erfolgen.

2.7 Anpassung der Servicezeiten

Das Studio behält sich das Recht vor, die offiziellen Beratungs- und Servicezeiten bei Bedarf anzupassen, um betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig über die im Vertrag hinterlegte E-Mail-Adresse oder durch Aushänge im Studio mitgeteilt. Diese Anpassungen haben keinen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten, die sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft ergeben.

2.8 Masterkey-Nutzung

Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden, ist der Masterkey im Preis inbegriffen. Der Masterkey ermöglicht jedem Mitglied, sämtliche aktuellen sowie zukünftigen FITINDUSTRY-Standorte zu den im jeweiligen Vertrag festgelegten Zeiten zu besuchen und zu nutzen.

3 Pflichten des Mitglieds

3.1 Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums Sorge zu tragen. Im Falle eines Verlusts muss dies unverzüglich dem Studio gemeldet werden. Die Erstellung eines neuen Mediums wird dem Mitglied kostenpflichtig berechnet.

3.2 Unübertragbarkeit des Mitgliedschaftsrechts

Die Mitgliedschaft bei FITINDUSTRY ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250€.

3.3 Gebühren bei Ausstellung des Zutrittsmediums

Mit der Erstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 50€ fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Das Studio ist berechtigt, optisch beschädigte Zutrittsmedien nur teilweise durch einen Geldbetrag zu erstatten.

3.4 Änderung persönlicher Daten

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Studio durch eine verspätete Zusendung entstehen, werden dem Mitglied in voller Höhe berechnet.

3.5 Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hierfür entstandene Kosten oder Verluste werden dem Mitglied in voller Höhe berechnet.

3.6 Kontaktaufnahme mit FITINDUSTRY

Eine Kontaktaufnahme zur Abwicklung von Themen betreffend der Mitgliedschaft, dem Zutritt und aller damit zusammenhängenden Indikatoren hat ausschließlich über die von FITINDUSTRY zur Verfügung gestellten Kanäle zu erfolgen: Tel./WhatsApp: +49(0)15906450710 | con@fi-zv.com. Eine unabgestimmte Kontaktaufnahme mit unserem Personal zu oben genannten Zwecken über private Kanäle (Social Media etc.) ist ausdrücklich nicht erwünscht. Nachrichten dieser Art warden ausdrücklich nicht beantwortet.

4 Mitgliedsbeiträge | Zahlungsverzug

4.1 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils zum 1. bzw. 15. eines Monats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist (fällt der 1. Oder 15. Eines Monats auf einen Feiertag bzw. Wochenende, findet die Abbuchung am vorherigen Werktag statt(=Vormonat)). Ein gegebenenfalls anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.

4.2 Kosten bei Rückbuchungen

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Ebenfalls wird ein Verwaltungsaufwand berechnet.

4.3 Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.4 Zusätzliche Kosten

Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, die nicht in das angebotene Leistungsportfolio fallen. Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen können weitere Kosten für das Mitglied anfallen.

Jedes FITINDUSTRY-Studio verfügt über eine in bestimmten Bereichen eingesetzte Videoüberwachung (siehe 2.6). Mit Vertragsabschluss erklärt sich das Mitglied einverstanden, bei nachgewiesenem grobem Fehlverhalten die Personalkosten zur Behebung des entstandenen Schadens bzw. dessen Beseitigung zu tragen. Dieses schließt folgendes Fehlverhalten ein:

– Wiederholt nachgewiesenes Verunreinigen der Trainings- und Nassraumflächen.

– Wiederholt nachgewiesenes Nichtentfernen/Zurückräumen der genutzten Ressourcen (Gerätschaften, Getränkebehältnisse, Bekleidung etc.).

– Nachgewiesene mutwillige Beschädigung(en) an den zur Verfügung gestellten Gerätschaften oder anderem Betriebseigentum.

4.5 Quartalsweise Hygiene- und Verwaltungspauschale

Das Mitglied verpflichtet sich, eine halbjährliche Hygiene- und Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00€ zu entrichten. Diese Pauschale wird jeweils zum 01.01. und 01.06. per Lastschrift vom hinterlegten Konto abgebucht.

Die Hygiene- und Verwaltungspauschale dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen Hygiene im Studio sowie der Deckung aller laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Sie umfasst zudem die Absicherung gegen schwankende Energiekosten und andere betriebsbedingte Aufwendungen.

Im Gegenzug verpflichtet sich das Studio, bestehende Vertragskonditionen des Mitglieds nicht einseitig zu verändern (Konditionen ab dem 01.01.2025).

Die Hygiene- und Verwaltungspausche tritt erstmals zum 01.01.2025 in Kraft. Eine Ablehnung oder Verweigerung der Zahlung dieser Pauschale ist ausgeschlossen.

4.6 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge und Aktivierungsgebühren für das FITINDUSTRY-Zutrittsmedium zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird FITINDUSTRY hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren ausweist.

4.7 Beitragszahlung während außergewöhnlicher Ereignisse

Mit Anerkennung der AGBs verpflichtet sich das Mitglied zur konstanten und uneingeschränkten Weiterzahlung der Mitgliedschaftsbeiträge auch bei außergewöhnlichen, durch den Betreiber als solchen nicht verschuldeten Ereignissen, sofern diese temporär begrenzt sind (z.B. staatlich verordnete Schließungen, Umbaumaßnahmen, Naturkatastrophen, oder Schadenregulierung bei Wasserschäden).

4.8 Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Das Studio behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge zu ändern, wenn sich der mit der Vertragsdurchführung verbundene Aufwand erheblich erhöht. Die Mitglieder werden über eine solche Anpassung rechtzeitig informiert, bevor sie wirksam wird. Falls ein Mitglied mit der Anpassung der Mitgliedsbeiträge nicht einverstanden ist, steht ihm das Recht zu, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen.

5 Mitgliedschaftsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat (je nach Vertragsverhältnis bis zu 24 Monaten!). Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweils abgeschlossene Laufzeit. Es ist dem Mitglied möglich, nach Abschluss der regulären Laufzeit das Abo monatlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen. Jedoch verpflichtet sich das Mitglied für die nach der abgelaufenen Laufzeit beanspruchten Monate die Konditionen eines Abos nachzuzahlen, welches monatlich kündbar gewesen wäre (siehe Vertragsoptionen/100€/mtl.). Bis zur Aussprache der o.g. Darstellung geht das Studio davon aus, dass der Vertrag wie gebucht um die jeweilige Laufzeit zu den jeweiligen Konditionen weiterläuft.

6 Kündigung der Mitgliedschaft | Pausenregelung

6.1 Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund beendet werden. Ein Wohnortwechsel begründet in der Regel kein außerordentliches Kündigungsrecht.

6.2 Stilllegung des Vertrages

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Verhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.3 Form

Kündigungen sind gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Vertragsende.

6.4 Zustellung der Kündigung

Vom Mitglied erstellte Kündigungsschreiben und andere vertragsrechtliche Unterlagen in Papierform sind persönlich im Studio zu hinterlegen. Kündigungen sind bevorzugt persönlich im Studio zu hinterlegen oder per E-Mail einzureichen. Eine Zustellung per Post wird akzeptiert, sofern sie nachweislich erfolgt (z.B. Einschreiben). Kündigungen via E-Mail sind möglich; diese sind an con@fi-zv.com zu übersenden. Im Anschluss ist das bereitgestellte Formular zur Kündigungsbearbeitung ordnungsgemäß auszufüllen, um eine erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten.

6.5 Restverbindlichkeiten bei Kündigung

FITINDUSTRY behält sich vor, eine Mitgliedschaftskündigung bei ausstehenden Restverbindlichkeiten gegenüber dem Studio bis zu deren ganzheitlicher Tilgung grundsätzlich nicht als solche anzuerkennen.

7 Verhalten im Studio

7.1 Konsumverbote | verbotene Gegenstände

Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollten (z.B. Anabolika), in das Studio untersagt. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von 250€ geltend zu machen.

8 WellPass | HanseFit | UrbandSports | GymPass

8.1 Zutritt zu den regulären Öffnungszeiten via WellPass | HanseFit | UrbanSports | GymPass

Inhaber vom EGYM-Wellpass, HanseFit, UrbanSports oder GymPass können das FITINDUSTRY zu den regulären Öffnungs-/Beratungszeiten kostenfrei gegen Hinterlegung des entsprechenden Check-Ins via QR-Code am Tresenbereich nutzen. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Gebühren an.

8.2 Beitragszahlungen von WellPass, HanseFit, UrbanSports und GymPass-Inhabern bei verpassten Check-In Beitragszahlungen sind (abgesehen von den Zusatzbeiträgen für den 24/7-Zugang) vom jeweiligen Inhabern nur dann zu entrichten, wenn der verpflichtende Check-In, der vor dem Besuch/der Trainingseinheit vorzunehmen ist, versäumt wird. Das Studio ist berechtigt, den Besuch in diesem Fall regulär abzurechnen (20,00 € / Besuch).

8.3 24/7-Zutritt für WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhaber / Masterkey

Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhaber erhalten nach entsprechendem Vertragsabschluss einen 24/7-Zugang mit allen Mitgliedschaftsrechten und Pflichten in das im Anmeldeformular hinterlegte FITINDUSTRY-Studio. Bei Nutzung anderer FITINDUSTRY-Studios außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss ein entsprechender kostenpflichtiger Masterkey abgeschlossen werden. Sollte ein Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten ohne ein entsprechendes Zusatzabo erfolgen (unberechtigter Zutritt), so wird genanntes Abo ohne Kontaktaufnahme eingepflegt und dem Besucher in Rechnung gestellt.

8.4 Verlust der WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Anbindung

Wellpass, HanseFit, UrbanSPorts, GymPass-Inhaber, die ein 24/7-Zusatzabo abgeschlossen haben, verpflichten sich dem Studio gegenüber den Verlust ihrer jeweiligen Anbindung (Arbeitsplatzwechsel, Abmeldung) unverzüglich mitzuteilen. Das Studio ist berechtigt, das Zusatzabo im Anschluss in eine reguläre, der ursprünglich gebuchten Laufzeit entsprechende Mitgliedschaft umzuwandeln, sofern uneingeschränkter Zutritt in das FITINDUSTRY möglich bzw. der Zugang aktiviert ist. Wird diese Pflicht missachtet, so werden die entsprechenden bis zur Feststellung der fehlenden Anbindung absolvierten Mitgliedschaftsmonate zum entsprechenden regulären Mitgliedsbeitrag kongruent zur ursprünglich gebuchten Laufzeit nachberechnet.

8.5 Umwandlung in reguläre Mitgliedschaft bei Ausscheiden als WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Anbieter Das Studio ist berechtigt, bestehende 24/7-Zusatzabos im Falle eines Ausscheidens als EGYM-Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Partner in eine reguläre, der ursprünglich gebuchten Laufzeit entsprechende Mitgliedschaft umzuwandeln.

8.6 Anmeldegebühr bei WellPass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhabern

Die FITINDUSTRY-Administrationsgebühren sind für neue Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Inhaber (Erst-Aktivierung im FITINDUSTRY) vollständig zu entrichten. Die Administrationsgebühren werden entsprechend aufgestockt. Im Gegenzug erhalten Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Kunden neben allen Applikationszugängen zwei Einführungstrainingseinheiten inklusive der Erstellung eines Trainingsplans. Bei Wechsel von einer Wellpass, HanseFit, UrbanSports, GymPass-Anbindung auf eine reguläre Mitgliedschaft ist ein Verzicht auf die Administrationsgebühren nach Abstimmung möglich.

8.7 Zusätzliche Pauschale für WellPass+24/7-Zugang

Alle Mitglieder mit einem WellPass+24/7-Zugang verpflichten sich, eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 10,00€ alle 12 Monate an das Studio zu entrichten. Diese Pauschale dient der Kompensation der nicht erhaltenen Ausschüttung seitens E-Gym-WellPass und wird erstmal zum Beginn des nächsten Halbjahres nach Vertragsabschluss fällig. Eine Verweigerung oder Ablehnung dieser Pauschale ist ausgeschlossen, da sie Bestandteil der Vertragsbedingungen für die Nutzung des WellPass+24/7-Zugangs ist.

9 Automatische Verlängerung und monatliche Kündigungsoption nach regulärer Laufzeit

Wenn ein Mitglied eine Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten abschließt, verlängert sich diese automatisch um die entsprechende Laufzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit hat das Mitglied das Recht, das Abonnement monatlich zu kündigen. In diesem Fall ist das Mitglied jedoch verpflichtet, die geltenden Monatskonditionen nachzuzahlen.

Als Beispiel: Ein Vertrag kostet monatlich 40€ und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Wenn das Abonnement nach Ablauf von 30 Monaten gekündigt wird und das monatliche Kündigungsrecht in Anspruch genommen wird, behält sich das Studio das Recht vor, die über die 24 Monate hinausgehenden 6 Monate zum erhöhten Monatspreis von jeweils +100€ nachzuberechnen. Im Beispiel wären dies 6×100€ + 6×40€ = 840€, die noch ausstehenden 600€ wären nachzuzahlen. Im Gegenzug erhält das Mitglied nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit die Möglichkeit, das Abonnement monatlich zu beenden.

10 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios oder seines Personals zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Das Studio und dessen Betreiber haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Außerhalb der Beratungszeiten übernimmt das Studio keine zusätzliche Aufsichtspflicht..

11 Datenschutz

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei eingehalten.

12Schlussbestimmung

12.1 Änderung der AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

12.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen.

12.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

12.4 Mündliche Nebenabreden

Es sind keine mündlichen Nebenabreden zum Vertrag möglich. Alle nicht schriftlich fixierten Absprachen sind nicht wirksam, sofern sie nicht im Feld „Sondervereinbarungen“ eingetragen sind.

Textfeld: X
Ort, Datum, Unterschrift

Textfeld: X Ort, Datum, Unterschrift

Weitere fitindustry-standorte

Twist

Auf dem Bült 10 | 49767 Twist

Herzlake

Haselünner straße 1 | 49770 Herzlake

Uelsen

An der Reithalle 1a | 49843 Uelsen

Wietmarschen

Hauptstraße 20 | 49835 Wietmarschen

Häufig gestellte Fragen

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Bietet ihr auch Qualitrain/Wellpass an?

Wir sind offizieller WellPass-Partner! Du kannst auch ohne direkte Terminabsprache vorbeikommen und direkt mit WellPass loslegen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Du kannst deinen Vertrag relativ flexibel Zusammenstellen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Muss ich für Getränke extra zahlen?

Alle Getränke sind im Preis inbegriffen. Du darfst sogar dein eigenes Trinken mitbringen.

Darf ich jeden Standort ohne weiteres nutzen?

Grundsätzlich ja - bei einem normalen Abo brauchst du lediglich den MASTERKEY, dieser kostet 5€/mtl. ist jedoch monatlich kündbar.

Ich habe noch ein Abo bei einem anderen Studio?

Kein Problem - Zeige uns deine Kündigungsbestätigung und trainiere in dieser Zeit gratis. Die Laufzeit wird dem normalen Vertragsverhältnis "hinten angehängt".